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Wir wollen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen zufrieden
sind. Dieser Grundsatz bestimmt unser Handeln, denn nur so können wir
hoffen, dass Sie auf Dauer unser Kunde bleiben. Dies ist auch die
Grundlage unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", zu denen wir Ihren
Auftrag annehmen. 1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Verkäufe und sonstige
Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen zwischen den
Vertragspartnern als vereinbart. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der
Auftraggeber, dass ihm unsere Lieferbedingungen bekannt sind und er mit
diesen einverstanden ist. In der Lieferung durch uns liegt kein
Einverständnis zu anderen Bedingungen. Abweichungen von diesen
Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Das gleiche gilt für Erklärungen oder Zusagen unserer
Vertreter.
2. Preise
Alle unsere Preise verstehen sich exkl.
8% MWST. Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste. Mit dem
Erscheinen eines neuen Kataloges werden alle früheren Preise ungültig.
Die Preise verstehen sich ab Lager Wallisellen. Versandkosten gehen zu
Lasten des Käufers.
3. Kleinmengenzuschlag
Ihre Bestellung muss keinen
Mindestbestellwert erreichen. Allerdings müssen wir auf Bestellungen
unter Fr. 99.— einen Kleinmengenzuschlag von Fr. 15.— verrechnen.
4. Versandkosten
Bis zu Fr. 1'000.— Warenwert verrechnen
wir Fr. 15.— Versandkosten. Bestellungen mit einem Warenwert von über
Fr. 1'000.— liefern wir frei Haus. Ausnahmen sind Rampen, Fahnenmaste
und Zelte, welche wir immer unfrei ab unserem Lager liefern.
5.
Technische Daten
Alle Angaben über Gewichte, Masse,
Fassungsvermögen, Tragfähigkeit usw. sind ohne Verbindlichkeit. Ändern
in Form von Farbe, Material und Änderungen im Sinne eines technischen
Fortschritts bleiben vorbehalten.
6. Abbildungen und Massangaben
in Prospekten und Preislisten
entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung.
Konstruktionsbedingte Änderungen oder Preiserhöhungen behalten wir uns
vor.
7. Sonderanfertigungen
werden von uns erst dann verbindlich
ausgeführt, wenn die von uns erstellte Masskizze vom Käufer schriftlich
bestätigt ist. Preise und Zahlungsbedingungen werden hier gesondert
vereinbart.
8. Bestellungen
Schriftliche Bestellungen gelten nur,
wenn sie wahrheitsgemäss vollständig ausgefüllt und rechtsmässig
unterzeichnet sind. Wir sind nicht verpflichtet, eine Bestellung
anzunehmen und auszuführen.
9. Bestellungs-Annahme
Aufträge werden für uns erst dann
bindend, wenn wir diese schriftlich bestätigt oder ausgeliefert haben.
10. Versand
Die Wahl der Versandart bleibt uns
überlassen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Bei Annahmeverzug sind wir
wahlweise berechtigt
(1)
sofortige Zahlung zu verlangen
(2)
die Ware auf Kosten des
Käufers nach unserem Ermessen zu lagern
(3)
anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu beliefern.
11. Lieferfristen
Die von uns genannten Lieferfristen sind
unverbindlich. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Die
Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder
andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich ist.
Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten
eintreten. Wir verpflichten uns, unsere Kunden bei Eintritt von
Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung rechtzeitig
zu verständigen.
12. Rechnungsstellung / Zahlung
Wir liefern in der Regel gegen Rechnung.
Diese sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
zahlbar, in besonderen Fällen sind wir berechtigt gegen Nachnahme oder
Vorauszahlung zu liefern. Ins Ausland liefern wir nur gegen Vorauskasse
oder gegen Nachnahme.
13. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung unser Eigentum. Wir sind
ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers im
Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
14. Transportschäden
Die gelieferte Ware muss nach Empfang
sofort auf allfällige Transportschäden geprüft werden. Beschädigungen an
der Verpackung müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Beschädigungen, welche erst nach dem Öffnen der Sendung zum Vorschein
kommen, müssen innert 24 Stunden per Schadensprotokoll dem jeweiligen
Spediteur (Post, Bahn, LKW) mitgeteilt werden.
15.
Umtausch
Stimmen wir einem vom Besteller
gewünschten Umtausch zu, hat dieser die gesamten anfallenden Kosten zu
tragen. Für Umtauschlieferungen auf unsere Veranlassung übernehmen wir
die Kosten.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für
beide Teile 8304 Wallisellen.
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